Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Ablaufplan gilt bei einem eventuell durch extreme Wetterlagen ausgelösten Unterrichtsausfall:
1. Zuständigkeiten
Organisation liegt beim Staatlichen Schulamt
Leitung: Thomas Schulze, Schulamtsdirektor
Stellvertreter: Robert Kaifer, Schulrat
1.1 Die Grund- und Mittelschulen werden vertreten vom Staatlichen Schulamt Günzburg (Schulamtsdirektor Thomas Schulze)
1.2 Zuständig für die weiterführenden Schulen ist als Koordinationsstelle das Ringeisen-Gymnasium Ursberg, stellvertretend das Maria-Ward-Gymnasium Günzburg.
1.3 Die Koordination für die Busunternehmen übernimmt in den ungeraden Jahren Herr Brandner (BBS, Thannhausen), in den geraden Jahren Herr Zenker (Probst Bus GmbH & Co.KG, Ichenhausen
1.4 Ein witterungsbedingter Unterrichtsausfall wird über ein zentrales Online-Meldesystem (www.schuleundwitterung.bayern.de) angekündigt. Zeitgleich findet man auch die entsprechenden Informationen auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-guenzburg.de). Natürlich ist es auch sinnvoll, die entsprechenden Radiosender einzuschalten.
2. Ablaufplan
2.1 Wenn am Vortag bereits abzusehen ist, dass der Schülertransport bzw. der Schulweg durch eine extreme Wetterlage behindert sein könnte und nicht von staatlicher Stelle eine generelle Regelung für Bayern, Schwaben oder Landkreis erfolgt ist, tritt der Ablaufplan bereits am Vortag in Kraft.
2.2 Bei unklarer Lage informieren die Koordinatoren am Vortag über eine eventuell nötige Entscheidung am nächsten Tag. Ist dies der Fall, halten sich die Schulleiter am betreffenden Tag ab 05.30 Uhr bereit, Informationen zu erhalten (E-Mail, Telefon, Fax).
2.3 Vorgehensweise
- Der Vertreter der Busunternehmer informiert ab 05.30 Uhr nach Absprache mit den
anderen Busunternehmen und den Straßenmeistereien Günzburg und Krumbach
a) das Staatliche Schulamt
b) die Koordinationsstelle für die weiterführenden Schulen
ob der Busverkehr stattfindet oder eingestellt wird.
Da ein regulärer Unterricht an
fast allen Schulen ohne Schülertransport nicht
möglich ist, liegt bei Ausfall des Busverkehrs die Entscheidung, den Unterricht
generell ausfallen zu lassen, nahe.
- Die Schulleiter der weiterführenden Schulen sprechen sich - wenn möglich-ab.
- Der Koordinator spricht sich mit dem Staatl. Schulamt ab. Die gemeinsame
Entscheidung wird dann
- über das Schulamt an die GS, MS und FöS
- über die Koordinationsstelle den weiterführenden Schulen mitgeteilt. (E-Mail, evtl.
Fax oder Telefon)
Die Schulen werden gebeten, die Entscheidung möglichst schnell den Eltern
zugänglich zu machen, am besten auf der Homepage der Schule.
- Die Meldung an den Rundfunk und ggf., die Presse erfolgt in Absprache durch das
Staatl. Schulamt bzw. die Koordinationsstelle für die weiterführenden Schulen.
- Die Abteilung Verkehrswesen beim Landratsamt informiert die Bahn AG.
3. Dokumentation
Alle Beteiligten dokumentieren die Vorgänge. Folgende Aspekte sind wichtig:
- wann erfolgte die Info?
- wer hat informiert?
- was wurde veranlasst?
4. Aktualisierung der Adresslisten
Teilen Sie bitte, möglichst über E-Mail, Änderungen mit!