Hausordnung

Unsere Schule wurde für die Schüler und Lehrkräfte gebaut und eingerichtet. Deshalb sind wir alle aufgefordert, durch Rat und Tat dafür zu sorgen, dass das Leben und Lernen in unserem Schulgebäude in vernünftigen Bahnen verläuft und dass unsere Schule auch den nachkommenden Schülerinnen und Schülern in gutem und sauberem Zustand erhalten bleibt.

Diesem Ziel soll diese Hausordnung dienen, die im Schuljahr 2012/13 durch Beschlussfassung des Schulforums verabschiedet wurde. 

1. Hausrecht

Die Schulanlage ist Eigentum der Marktgemeinde Jettingen-Scheppach. Die Schulleitung übt für die Marktgemeinde das Hausrecht aus. Für Ordnung und Reinhaltung des Schulgeländes, sowie die notwendige Instandsetzung ist der Hausmeister mit dem Reinigungspersonal verantwortlich. Seinen Anweisungen ist durch die Schülerschaft deshalb Folge zu leisten. Gleiches gilt auch für Anordnungen von Lehrkräften oder den zur Beaufsichtigung eingesetzten Personen. Innerhalb der Klassen und Gruppen sind bei einer Abwesenheit der Lehrkraft die Klassen- oder Gruppensprecher für Ordnung und Ruhe verantwortlich. 

 

2. Allgemeine Hinweise

  • Grüßen ist ein Zeichen der Höflichkeit. Wir wollen uns daher bemühen, dieser Höflichkeitsform nachzukommen. 
  • Im Gespräch mit Erwachsenen und Mitschülern wollen wir uns stets um eine richtige und sachgerechte Wortwahl bemühen. Beleidigungen, z.B. durch bestimmte Ausdrücke wollen wir unterlassen. 
  • Rauchen, Alkoholgenuss oder Drogengebrauch, auch das Mitbringen von entsprechenden Utensilien, ist den Schülern strengstens untersagt. Verstöße werden den Eltern mitgeteilt und können erzieherische Maßnahmen seitens der Schule nach sich ziehen. 
  • Das Werfen von Gegenständen (Steine, Schneebälle usw.) ist wegen einer möglichen Verletzungsgefahr unbedingt zu unterlassen. 
  • Essen und Trinken während des Unterrichts darf nur durch ausdrückliche Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erfolgen.
  • Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt. 
  • Die Handybenutzung während des Unterrichts ist verboten. Handys sind beim Betreten des Schulhauses abzuschalten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Abnahme des Handys. 
  • Während der Unterrichtszeit und in Unterrichtspausen ist es den Schülern verboten, das Schulgelände zu verlassen. Ausnahmen hiervon können nur durch Einzelgenehmigung von Lehrkräften oder Schulleitung erteilt werden. 
  • Während der Mittagspause dürfen Schüler mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen. 
  • Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen sind uns besonders wichtig. Fenster werden daher nur zum Lüften geöffnet, unbenötigte Leuchtkörper werden abgeschaltet. Unser Schulgelände wollen wir alle sauber halten. Deshalb werden Abfälle in die entsprechenden Sammelbehälter geworfen, Wertstoffe werden gesammelt. Grün- und Zieranlagen schonen wir ganz bewusst. 

 

3. Schulgebäude / Schulgelände

  • Nach Ankunft der Schulbusse gehen die Fahrschüler direkt und unmittelbar ins Schulgebäude. Der Hausmeister führt ab 07:15 Uhr Aufsicht in der Aula. Um 07:45 Uhr sperrt die in der ersten Stunde unterrichtende Lehrkraft den jeweiligen Klassenraum auf und übernimmt die Beaufsichtigung der Schüler. 
  • In der Mittagspause von 12:50 Uhr bis 13:50 Uhr dürfen sich die Schüler, die Nachmittagsunterricht haben, unter einer aufsichtsführenden Person im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Keller und nicht in den Klassenräumen aufhalten. Für die Erledigung der Hausaufgaben steht allen ein extra Raum im Erdgeschoss zur Verfügung. Nur mit elterlicher Erlaubnis darf das Schulgelände verlassen werden. 
  • Das Schulgelände ist keine Freizeitanlage. Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Benutzung der Anlagen daher außerhalb des Unterrichts (z.B. am Wochenende) nicht gestattet. 

 

4. Garderobe

  • In der Garderobe der jeweiligen Klassen werden Straßenkleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen abgelegt. Hausschuhpflicht gilt von Allerheiligen bis Ostern.
  • Geld, Schlüssel oder andere Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe bleiben. Hierfür kann die Schule keine Haftung übernehmen. 
  • Beschädigungen am Eigentum von Mitschülern sind finanziell vom Verursacher zu tragen; Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. 
  • Das Verstecken von Kleidungsstücken ist untersagt und wird bestraft. 

 

5. Verhalten

  • Auf der Treppe gehen wir immer rechts.
  • Rennen, Raufen, Lärmen oder sonstige Gefährdungen von Mitschülern sind zu unterlassen. 
  • Bei Unterrichtsende sind die Klassenräume ordentlich und sauber zu verlassen. 
  • Die Unterrichtsräume werden über die Pause und nach dem Unterricht von der Lehrkraft verschlossen.
  • Beim Stundenwechsel verhalten wir uns unbedingt ruhig. Den Unterrichtsraum wechseln wir zügig, geschlossen und ohne Störungen anderer Klassen und Gruppen. 
  • Nach dem Unterrichtsende verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgelände, denn außerhalb der Unterrichtszeit ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt hier nicht gestattet.
  • Für das Verhalten in der Pause gelten die Bestimmungen der Pausenordnung. Die Klassensprecher wirken bei der Pausenaufsicht unterstützend mit. 
  • Wir spucken im Schulgelände nicht auf den Boden. 

 

6. Toiletten

  • Die Sanitäranlagen müssen peinlich sauber gehalten werden. 
  • Hände waschen nach der Toilettenbenutzung ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Beim Verlassen löschen wir das Licht und schließen die Tür. 

 

7. Fahrräder

  • Schüler, die mit dem Fahrrad oder Mofa zur Schule kommen, haben diese ordnungsgemäß abgesperrt am Fahrradplatz abzustellen.

 

8. Unerlaubte Gegenstände

  • Unerlaubte Gegenstände werden den Schülern abgenommen und nur den Eltern ausgehändigt. 
  • Hierzu zählen: Messer und Waffen (auch Imitationen) jeder Art, Radio, eingeschaltete Handys, unseriöse Zeitschriften usw.

 

9. Beschädigungen

  • Schäden jeder Art müssen stets der Lehrkraft oder/und der Schulleitung gemeldet werden. Die Verursacher werden hierfür zur Verantwortung gezogen. 
  • Gleiches gilt auch für Verschmutzungen, die den normalen Rahmen überschreiten.

 

10. Alarmplan, Pausenordnung und Aufsichtspläne

  • Alarmplan, Pausenordnung und Aufsichtspläne sind Bestandteil dieser Hausordnung. Sie werden zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Klassenleiter mit der Klasse besprochen. 

 

Jettingen-Scheppach, März 2013

 

 

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